Teilnahmebedingungen
Veranstalter
Veranstalter des Gewinnspiels ist der
Stadtvertrag Klimaschutz
c/o Handwerkskammer Berlin
Blücherstraße 68
10961 Berlin
Tel: 030 / 259 03 459
Teilnahmebedingungen
Die Registrierung für die Teilnahme am Gewinnspiel, in der Kategorie Heizung und Warmwasser, ist möglich vom 10. Mai 2010 bis zum 31. Oktober 2010, 23.59 Uhr. Klima-Taten zum Thema Heizung und Warmwasser, die vor diesem Datum eingereicht wurden, werden bei der Preisvergabe berücksichtigt.
Für die Teilnahme am Gewinnspiel müssen Sie Ihr Profil vollständig ausgefüllt haben:
Vor- und Nachname
E-Mail Adresse
Stadtteil
Gleichzeitig müssen Sie zu dem Bereich, zu dem das Gewinnspiel stattfindet (Heizung und Warmwasser) mindestens eine Klima-Tat eingegeben haben. Die Gewinnchance erhöht sich nicht dadurch, dass man mehrere Klima-Taten angibt.
Erst wenn Sie Ihre Teilnahme am Gewinnspiel durch das Setzen des Häkchens bestätigt haben, nehmen Sie daran teil.
Im Falle eines Gewinns werden Sie per Email nach dem 31. Oktober 2010 benachrichtigt. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von vier Wochen nach Absenden der Benachrichtigung, verfällt der Gewinnanspruch und es wird ein neuer Gewinner ermittelt. Die Formalitäten zur Übergabe des Gewinns werden mit dem Gewinner individuell geklärt. Jegliche Schadenersatzverpflichtung des Stadtvertrages Klimaschutz aus oder im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist, soweit gesetzlich zulässig, auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt. Eine Barauszahlung der Preise ist nicht möglich.
Ausschluss
Unvollständig oder fehlerhaft ausgefüllte Formulare werden nicht berücksichtigt.
Der Stadtvertrag Klimaschutz ist berechtigt, Teilnehmer ohne Ankündigung von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen, wenn sie gegen die Teilnahmeregeln verstoßen. Dazu gehören auch Manipulationsversuche, wie z. B. die mehrfache Anmeldung unter verschiedenen E-Mail Adressen.
Nicht teilnahmeberechtigt an dem Gewinnspiel sind Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme jünger als 18 Jahre sind oder ihren ständigen Wohnsitz außerhalb Berlins und Brandenburgs haben.
Mitarbeiter der Handwerkskammer Berlin, der IHK Berlin, des BUND Berlin sowie des DGB Berlin-Brandenburg sind nur dann von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen, wenn sich für sie durch das Projekt Stadtvertrag Klimaschutz Arbeitspflichten ergeben haben, ergeben oder höchstwahrscheinlich ergeben werden.
Rechtsweg
Der Rechtsweg ist in jedem Falle ausgeschlossen. Die Handwerkskammer Berlin ist die letzte Entscheidungsinstanz bei auftretenden Fragen oder Unklarheiten und Problemen.

