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Energieausweis

© T.-Wengert / PIXELIO

...ein schöner Altbau mit Dielen, großen lichtdurchfluteten Räumen und Stuck an den Wänden. Wer wird da nicht schwach? ... doch Vorsicht!
Altbauten können wegen der Raumhöhehen oft wahre Energieschleudern sein! Noch schlimmer sind nur die Bauten der 60er und 70er, als von der Ölkrise noch keine Rede war. Aber auch die Heizungsanlagen in vielen Gebäuden sind nicht auf dem neusten Stand. In Berlin ist der durchschnittliche Heizkessel inzwischen 23 Jahre alt. Informieren Sie sich mit dem Energieausweis über den zu erwartenden Energieverbrauch einer Wohnung, bevor Sie den Mietvertrag unterschreiben. Und sagen Sie dem Vermieter Bescheid, wenn Sie die Heizkosten von einem Mietvertrag abhalten!

Ziel und Inhalt des Energieausweises   

Der Energieausweis ist seit 1. Januar 2009 Pflicht. Er soll Immobilienbesitzer zu energieeffizienten Modernisierungen motivieren und potentielle Mieter über den energetischen Zustand ihrer Wohnung informieren.
Der Energieausweis beinhaltet alle Daten, die den Energieverbrauch des Gebäudes beeinflussen. Genauere Informationen zum Aufbau, Inhalt und Antrag des Ausweises finden Sie bei  Das Energieportal und  dena.

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